Fact Sheet EUFOR ALTHEA

Hinweis: Bei den Fact Sheets werden überwiegend die offiziellen Zahlen und Angaben zitiert. Inwiefern diese zutreffen entnehmen Sie bitte den letzten Abschnitten.
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EUFOR ALTHEA ist die EU-Nachfolgemission der NATO-Einsätze IFOR und SFOR

Althea ist einerseits angelehnt an das griechische Wort ´althos´, das ´heilen´ bedeutet, andererseits wird auch die Mutter des Meleagros, der den Kalydonischen Eber erlegte bisweilen ´Althea´ geschrieben. Sie ist eine eher tragische Figur, die, nachdem Meleagros ihre Brüder erschlug, den Tod ihres Sohnes herbeiführte. Eine griechische Göttin des Heilens mit diesem Namen gibt es jedoch nicht, wie immer wieder, beispielsweise in der vom Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung “das Parlament”, behauptet wird.

Grundlagendokumente:
SCR 1551(2004) 09.07.2004 UN-Sicherheitsrat Begrüßt die Absicht einer EU-Mission
2004/570/GASP 12.07.2004 Rat der EU Beschluss des Einsatzes
SCR 1575(2004) 22.11.2004 UN-Sicherheitsrat EUFOR als Nachfolger der SFOR
2004/803/GASP 25.11.2004 Rat der EU Truppenentsendung
Der Einsatz erfolgt durch die EU auf der Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta unter Rückgriff auf NATO-Strukturen entsprechend dem Berlin-Plus-Abkommen.

Einsatzgebiet:
Das gesamte Territorium der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik “Bosnien und Herzegowina”, seit 1995 formal unabhängige und souveräne Republik BiH.

Konkreter Auftrag:
– “Für Abschreckung sorgen” (2004/570/GASP)
– Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Übereinstimmung mit dem General Framework Agreement for Peace (Dayton-Abkommen)
– Unterstützung des Hohen Vertreters, der lokalen Behörden und des Kampfs gegen organisierte Kriminalität
– Zuarbeit und Unterstützung für den “Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien”
– Beteiligung an der Reform der Verteidigungsstruktur der BiH
– Soldaten der EUFOR Beteiligen sich außerdem an der Entwaffnung der Bevölkerung und bei Minen-Räumungen

Ziele:
In erster Linie soll mit ALTHEA weiterhin die Umsetzung des Dayton-Abkommens militärisch Überwacht und der Hohe Repräsentanten der UN, faktisch die Protektoratsverwaltung, unterstützt werden. Auch der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, die Verfolgung von Kriegsverbrechern und die Rückführung von Flüchtlingen gehört zu den Aufgaben der Soldaten.
Der Einsatz erfolgt im Kontext einer möglichen zukünftigen EU-Mitgliedschaft und der Partnerschafts- und Stabilisierungsabkommen. Die Annäherung BiHs an die EU wird bislang als “Prozess per Dekret” durch den EU-Sonderbeauftragten beschrieben, der in Personalunion seit 2002 auch die Position des Hohen Repräsentanten der UN einnimmt. Dieser kann per Erlass Gesetze verabschieden oder außer Kraft setzen sowie gewählte Abgeordnete und Regierungsvertreter entlassen. Diese Vollmachten werden als Bonn-Powers bezeichnet.

Umfang:
Gegenwärtig (Februar 2007) besteht die ALTHEA-Mission aus etwa 6.200 Soldaten, als Maximaleinsatz gelten 7000, mehrfach sank die Zahl aber auch unter 6.000. Die Truppen sind drei regionalen Kommandos unterstellt, die ebenfalls von der SFOR übernommen wurden. Das Kommando Nord (MNTF N) in Tuzla verfügt über 1.300, das Kommando Südost (MNTF SE) in Mostar über 1.400 das Kommando Nordwest (MNTF NW) in Banja Luka über 1.000 Soldaten. 534 Soldaten und Polizisten arbeiten bei den Integrierten Polizeieinheiten in Sarajewo und 2.000 Soldaten werden im Rahmen von ALTHEA im gesamten Gebiet eingesetzt.
Größte Truppensteller sind Italien und Deutschland, unter den italienischen Kräften befinden sich auch Carabinieri. Der Anteil der deutschen Soldaten lag zunächst bei knapp 1.300 und sank mittlerweile auf 900.

Truppensteller:
An ALTHEA beteiligen sich seit Februar 2007 alle EU-Mitglieder außer Dänemark, Malta und Zypern. Haupttruppensteller sind neben Deutschland und Italien: UK (590), Frankreich (524), Spanien (495), sowie Österreich und die Niederlande mit je knapp 300 Soldaten. Luxemburg, Litauen und Lettland sind je nur mit ein oder zwei Kräften beteiligt. Knapp 1.000 Soldaten werden von 10 Staaten außerhalb der EU gestellt: Albanien, Argentinien, Kanada, Chile, Mazedonien, Marokko, Norwegen, Neuseeland, Schweiz und die Türkei.

Oberkommando:
Die politische und strategische Leitung hat der Rat der EU dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) übertragen, welches ihm jedoch regelmäßig Bericht erstatten muss. Das PSK ist befugt, die Einsatzregeln, den Einsatzplan und die Befehlskette zu bestimmen sowie den Operation Commander und den Force Commander zu benennen. Über eine Beendigung des Einsatzes darf jedoch nur der Rat entscheiden. Dem Operation Commander obliegt die operative und taktische Führung vom NATO-Hauptquartier SHAPE aus, der Force Commander ist der Befehlshaber der eingesetzten Truppen.
Operation Commander:
Operation Commander wird im Normalfall der stellvertretende Oberkommandierende der NATO in Europa (DSACEUR), dies war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (Juni 2004) der deutsche Admiral Rainer Faist, der zugleich Operational Commander der EU-Mission Concordia in Mazedonien war. Mit seiner Entlassung aus dem aktiven Dienst im September 2004 ging auch das Operation Command ALTHEA an seinen Nachfolger als DSACEUR, General John Reith (UK) über.
Force Commander:
2004 – 2005: Generalmajor David Leakey (UK)
2005 – 2006: Generalmajor Gian Marco Chiarini (I)
2006 bis Heute: Konteradmiral Hans-Jochen Witthauer (D, zuvor beteiligt an “Sharp Guard” und “Active Endeavour”)

Kosten/Finanzierung:
Da die EU keinen eigenen Verteidigungshaushalt aufstellen darf, müssen die Mitgliedsstaaten grundsätzlich ihre Kosten für Auslandseinsätze selbst decken. Kosten, die keinem einzelnen Mitgliedsstaat zugeordnet werden können (gemeinsame Kosten), werden über den ATHENA-Mechanismus abgerechnet, nach dem alle Mitgliedsstaaten außer Dänemark die Auslandseinsätze anteilig entsprechend ihrem BIP finanzieren. Zu den gemeinsamen Kosten zählt generell nicht der Sold der Soldaten und im Falle ALTHEA auch nicht die Kosten für deren Unterbringung und Transport. Die Kosten, die für ALTHEA dennoch über ATHENA abgerechnet wurden, sind Folgende:
2004: 12,845 016 Mio. EURO, deutscher Anteil: rund 2,885 Mio. EURO.
2005: 59,115 600 Mio. EURO, deutscher Anteil: rund 12,686 Mio. EURO.
2006: 43,513 600 Mio. EURO, deutscher Anteil: rund 9,125 Mio. EURO.
2006 verursachte ALTHEA für die Bundeswehr einsatzbedingte Mehrkosten in Höhe von 65.6 Mio. Euro
Daneben wurden von der EU seit 1991 über 2.5 Milliarden Euro in die “Stabilisierung” BiHs investiert, weitere geschätzte 1.8 Milliarden Euro durch die Mitgliedsstaaten. 2006 wurden zusätzlich 51 Mio. Euro zur Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt.

Gesamtkonzept:
ALTHEA ist Teil des allgemeinen Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) in Bosnien und Herzegowina. Da sich EUREK eigentlich nur auf das Territorium der EU bezieht, deutet dies darauf hin, dass eine EU-Mitgliedschaft BiHs bereits länger vorgesehen ist. Seit 1995 gibt es Handelspräferenzen zwischen der EU und BiH und über die Programme PHARE, OBNOVA und CARDS werden Gelder für Wiederaufbau, Wiederansiedelung von Flüchtlingen und Umbau der Verwaltungsstruktur zur Verfügung gestellt. Seit 1999 befindet sich BiH in einem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, der zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, der Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft, führen soll, über das seit November 2005 verhandelt wird. Seit März 2004 unterhält die EU mit Bosnien und Herzegowina eine so genannte Europäische Partnerschaft. Wichtigste Hindernisse von Beitrittsgesprächen waren lange die Widerstände gegen eine Zentralisierung der Polizei und die zögerliche Kooperation bei der Bekämpfung der Korruption, der Festnahme von Kriegsverbrechern sowie die desolate wirtschaftliche Lage.
Bereit im Januar 2003 startete die EU die Polizeimission EUPM in BiH, die erste Mission der ESVP. Sie löste die UN-Polizeimission UNMIBH ab, bis heute nahmen an ihr 280 deutsche Polizeivollzugsbeamte teil. Im Februar 2007 stellte Deutschland 21 von 177 Beamten. Aufgaben ist es, die lokale Polizei zu beraten, auszubilden, zu überwachen und zu kontrollieren. Die Beamten haben jedoch keine Einsatzbefugnisse und sind nicht bewaffnet. Im Gegensatz zu den IPUs, die unter dem Mandat ALTHEA im Einsatz sind und sich hauptsächlich aus Carabinieri zusammensetzen.
Nach dem Dayton-Abkommen und der Verfassung der BiH sind/waren internationale Richter neben bosnischen Richtern am Verfassungsgerichtshof, in der mittlerweile geschlossenen bosnischen Menschenrechtskammer und am bosnischen Staatsgerichtshofes an der Rechtsprechung beteiligt. Die vorwiegend aus Westeuropa stammenden internationalen Richter werden vom Europarat bestimmt und sind damit von der EU unabhängig.

Vorgeschichte:
Im Juni 1991 erklärten sich Slowenien und Kroatien als unabhängig woraufhin es auch zu militärischen Auseinandersetzungen mit der Armee der jugoslawischen Zentralregierung kam. Während u.a. Deutschland die Unabhängigkeit vorschnell anerkannte, forderten Teile der kroatischen Bevölkerung der BiH den Anschluss an Kroatien, die meisten Serben wollten im Bundesstaat Jugoslawien verbleiben. In einem Referendum Ende Februar 1992, dem die meisten Serben fernblieben, sprachen sich rund 65% der Wahlberechtigten (über 99% derer, die sich am Referendum beteiligten) für einen Austritt aus Jugoslawien aus, woraufhin autonome serbische Provinzen ausgerufen wurden. Die jugoslawische Armee verließ daraufhin offiziell BiH, hinterließ aber unzählige Waffen den ansässigen Serben. Serbische, bosniakische und kroatische Milizen bildeten sich und versuchten, durch Mord und Vertreibung “ethnisch reine” Gebiete zu schaffen. Der Krieg von 1992 bis 1995 war zudem von einer florierenden Kriegswirtschaft gekennzeichnet, durch die sich ökonomische und politische Ziele der Milizen immer mehr durchmischten. Nach der militärischen Niederlage der Serben, deren Stellungen ab April 1994 auch von der NATO bombardiert wurden, wurde im Dezember 1995 unter Vermittlung der EU und der USA der Dayton-Vertrag unterzeichnet, der BiH zwar als ungeteilten und souveränen Staat erhielt, jedoch in zwei ethnisch bestimmte Teilrepubliken (Republika Srpska und die Föderation Bosnien und Herzegowina) spaltete. Zur Überwachung des Dayton-Abkommens wurden die während des Krieges bereits entsandten UN-Einheiten der UNPROFOR durch die NATO-Truppen der IFOR mit Kapitel VII-Mandat abgelöst. Bereits nach einem Jahr wurde die Mission mit neuem Mandat in SFOR umbenannt. Deren Einsatz endete im Dezember 2004. ALTHEA ist der Rechtsnachfolger der SFOR, das Hauptquartier ist weiterhin Camp Butmir in Sarajewo, eine Liegenschaft im Besitz der NATO, für deren Umwidmung in ein EU-Quartier lediglich das „Heraushängen der EU-Fahne“ vonnöten gewesen sei.

Probleme & Kritik:
BiH ist de facto ein Protektorat. Eine Wiedererlangung der “Souveränität” ist realistisch nur über einen Beitritt zur EU denkbar, der jedoch frühestens für 2014 in Aussicht gestellt wurde. Die Schritte dorthin werden von der Protektoratsverwaltung in Form des Hohen Repräsentanten “per Dekret” vollzogen. Unter der ansässigen Bevölkerung und den lokalen politischen Eliten wird der EU-Beitritt zwar ebenfalls angestrebt, über die Konsequenzen ist sich jedoch kaum jemand bewusst.
Die ausgreifenden Kompetenzen der ausländischen Verwaltung (Bonn-Powers) stoßen zunehmend auf Kritik, ebenso die Immunität, unter der die eingesetzten ausländischen Beamten und Soldaten stehen. Diese unternehmen immer wieder Razzien und umfassende Verkehrskontrollen, hauptsächlich begründet mit der Jagd auf Kriegsverbrecher oder der Suche nach illegalen Waffen.
Insbesondere Paddy Ashdown, Hoher Repräsentant von 2002-2006, wurde wegen ausgiebiger Anwendung der Bonn-Powers kritisiert. Sein deutscher Nachfolger, Christian Schwarz-Schilling, wollte diese kaum noch anwenden und der BiH mehr Unabhängigkeit zugestehen sowie nach seiner Amtszeit das Amt des Hohen Repräsentanten abschaffen. Im Januar 2007 erklärte er diese Strategie wie insgesamt den Aufbau BiHs für gescheitert, kündigte seinen Rücktritt bis Juli 2007 an und sprach sich für eine Beibehaltung seines Amts sowie der Bonn-Powers aus. Von der sich andeutenden Abtrennung des Kosovo von Serbien wird angenommen, dass sie auch die BiH wieder destabilisieren wird.
Derweil stagniert die wirtschaftliche Lage weiter unterhalb des Vorkriegsniveaus. Auch die Spaltung in “Ethnien” wurde durch das Dayton-Abkommen eher verschärft. Durch die Teilung in zwei Entitäten, einen selbstverwalteten Distrikt sowie die weitere Unterteilung in Kantone, ist eine riesige, sich gegenseitig blockierende und auf ethnischer Mobilisierung fußende Verwaltungsstruktur entstanden, die fast die gesamten internationalen Finanzhilfen verschlingt. Der Staat ist größter Arbeitgeber im Land und die Stellen werden nach völkischen Kriterien vergeben. Elf Jahre nach Ende des Krieges wollen sowohl lokale Eliten als auch EU keine Volkszählung durchführen, weil durch sie höchstwahrscheinlich klar würde, dass es faktisch “ethnisch reine Gebiete” gibt.
Die Sicherheitslage wird von der Bundeswehr seit Monaten als insgesamt ruhig und insgesamt stabil beschrieben.

Christoph Marischka (Stand: März 2007)

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